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Kopieren an Volkshochschulen – Gesetzlicher Auskunftsanspruch

Durchführung einer Erhebung durch die Verwertungsgesellschaft WORT

Gemäß § 53 Abs. 3 UrhG dürfen Volkshochschulen als nicht gewerbliche Einrichtungen der Weiterbildung Auszüge aus Büchern oder einzelne Beiträge in Zeitungen oder Zeitschriften in Kursstärke fotokopieren. Gem. § 54 c Abs. 1 UrhG sind jedoch die Träger der Volkshochschulen verpflichtet, hierfür eine angemessene Vergütung an die VG WORT zu bezahlen.

Weiterhin steht der VG WORT gem. § 54 f Abs. 2 UrhG ein umfassender Auskunftsanspruch gegenüber jedem Träger einer solchen Einrichtung über das Gesamtkopierverhalten zu.

Der seit 1988 bestehende Rahmenvertrag wurde zum 31. Dezember 2008 gekündigt und es wird angestrebt, in diesem Jahr eine neue Vereinbarung zu schließen. Zur Vorbereitung dieses Rahmenvertrags führt die VG WORT im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. in rd. 50 kommunalen Weiterbildungseinrichtungen eine Untersuchung über das Kopierverhalten in Volkshochschulen durch.

Die VG WORT hat sich schriftlich verpflichtet, aus der Untersuchung an einzelnen Volkshochschulen keinerlei Ansprüche gegen die einzelnen Einrichtungen oder Dozentinnen und Dozenten zu erheben.

Die VG WORT ist zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet.

Ihre Volkshochschule wurde für diese Untersuchung auf der Grundlage der statistischen Angaben vom Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. ausgewählt, da sie hinsichtlich des Unterrichtsvolumens wie in der Aufteilung des Stoffangebots dem repräsentativen Durchschnitt am nächsten kommt. Die VG WORT ist nur dazu bereit, auf eine umfassende Erhebung an allen Weiterbildungseinrichtungen in der Bundessrepublik zu verzichten, wenn in einer repräsentativen Stichprobe aller Volkshochschulen ermittelt wird.

Fordern Sie bitte alle Ihre haupt- und nebenberuflichen Dozentinnen und Dozenten bzw. alle Personen, die im Auftrag Kopien für Teilnehmer von VHS-Kursen fertigen, auf, sich an der Umfrage zu beteiligen. Eine nach Möglichkeit 100 %-ige Beteiligung ist sicherzustellen, um bundesweit eine Hochrechnung vornehmen zu können.

Erläuterungen zum Ablauf der Erhebung:

1. Die Erhebung findet vom 20. April bis 29. Mai 2009 statt.

2. Die VG WORT stellt den Volkshochschulen die für die Untersuchung notwendigen Unterlagen kostenlos zur Verfügung.

Hierzu gehören:

  • Plakate, die über die rechtliche Grundlage sowie über die technischen Einzelheiten informieren (diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt);
  • Begleitformulare (in Blockform a 100 Blatt, Anlage 2), in die Angaben zu Kopien, die für die Teilnehmer eines Kurses gefertigt werden, einzutragen sind und zwar
    1) zum Stoffgebiet,
    2) zur Vorlage der Kopie (Buch, Zeitung, Zeitschrift, Verfasser, Verlag etc.)
    3) zur Anzahl der Kopien.
  • Kartons: Das Begleitformular muss mit einem Überstück der für den Kurs gefertigten Kopien verbunden (heften/ klammern) und in die von der VG WORT zur Verfügung gestellten Kartons gesteckt werden. Diese Kartons sind an jedem Kopier- oder Vervielfältigungsgerät aufzustellen, das von der Volkshochschule mitbenutzt wird.

Fragebogen zum Träger der VHS und Anzahl der Kopiergeräte (Anlage 3)
Anforderungsformular Ermittlungsunterlagen (Anlage 4)

Um die Versendung der benötigten Materialien rechtzeitig vornehmen zu können, bitten wir Sie, die Formulare lt. Anlage 3 und Anlage 4 bis

spätestens 6. April 2009

an die VG WORT zu senden oder zu faxen.

Wir bitten Sie, die Kartons nach Abschluss der Untersuchung ungeöffnet und vollständig an die VG WORT zu senden. Ein Adressaufkleber ist den Unterlagen beigefügt.

Die Portokosten werden unter Vorlage der Quittung und Angabe der Bankverbindung von der VG WORT erstattet.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen Ihnen Herr Bernd Passens, Referent beim
Deutschen Volkshochschul-Verband e.V., Tel.: 0228/975 69 27; Email: passens@dvv-vhs.de) oder Frau Franka Hellmannsberger von der VG WORT, Tel. 089/5 14 12 46,
Email: franka.hellmannsberger@vgwort.de gern zur Verfügung.